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   VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11   

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VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11 (https://dejure.org/2011,3371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 (https://dejure.org/2011,3371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2011 - 11 S 2/11 (https://dejure.org/2011,3371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers zur generalpräventiven Abschreckung anderer Ausländer; Ausweisung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen wegen in außerordentlicher Häufigkeit begangener schwerer Eigentumsdelikte; Generalpräventive Begründung der Ausweisung von in ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 1, AufenthG § ... 56 Abs. 1 S. 2, EMRK Art. 8, AufenthG § 56 Abs 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3, GG Art. 1 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2, RL 2004/38/EG Art. 28 Abs. 3, EUV Art. 1 Abs. 3 S. 3
    Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Achtung des Privatlebens, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verwurzelung, Verhältnismäßigkeit, Generalpräventiver Zweck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers zur generalpräventiven Abschreckung anderer Ausländer; Ausweisung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen wegen in außerordentlicher Häufigkeit begangener schwerer Eigentumsdelikte; Generalpräventive Begründung der Ausweisung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1623
  • VBlBW 2011, 319
  • DVBl 2011, 719
  • DÖV 2011, 619
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    d) Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Impulse aus Luxemburg aufgegriffen und seine diesbezügliche Rechtsprechung mit Urteil vom 03.08.2004 -1 C 30.02 - auch hinsichtlich der generalpräventiv begründeten Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern geändert (BVerwGE 121, 297, Rn. 24):.

    "Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Übertragung der nach dem Urteil des Senats im Verfahren BVerwG 1 C 30.02 anzuwendenden Maßstäbe entgegenstehen.".

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Die Regelung enthält allerdings keine Automatik, sondern erfordert eine individuelle Prüfung im jeweiligen Einzelfall, ob nicht Besonderheiten vorliegen, die den an sich schwerwiegenden Ausweisungsanlass als weniger gewichtig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2004 - 1 C 25.03 - BVerwGE 121, 356).

    Das Bundesverwaltungsgericht ging bisher in seiner Rechtsprechung davon aus, dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG regelmäßig auch bei "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers begründen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2004 - 1 C 25/03 - BVerwGE 121, 356; hierauf sich berufend etwa Bay. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es auch im europäischen Flüchtlingsrecht hier nicht auf eine gegenwärtige Wiederholungsgefahr an (EuGH, Urteil vom 09.11.2010, Rs. C-101/09 - Deutschland vs. D).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Wie der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 27.10.1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Rn. 35) festgestellt hat, setzt die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Ordnung voraus, dass außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht verlangt mithin auch der Menschenrechtsgerichtshof (angesiedelt auf der Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung), dass für eine konventionsgemäße Ausweisung zwingend eine genaue und auf den Einzelfall bezogene Feststellung der persönlichen Lebensverhältnisse des Betroffenen einschließlich der konkreten Umstände der begangenen Straftat getroffen und daran anschließend eine Abwägung der Individualinteressen des Ausländers mit den für die Ausweisung ins Feld geführten öffentlichen Belangen der Allgemeinheit durchgeführt wird (vgl. auch EGMR, Urteil vom 23.06.2008 - 1638/03 - Maslov).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Zum anderen kann der Rechtsgedanke von Art. 28 Abs. 3 Unionsbürger-RL 2004/38/EG herangezogen werden ("staats- oder gesellschaftsgefährdende Delikte"), weil auch Unionsbürger insoweit selbst nach 10-jährigem Aufenthalt im Aufnahmestaat nur einen eingeschränkten Schutz gegen (weiterhin ausschließlich spezialpräventiv begründete) Ausweisungen genießen (EuGH, Urteil vom 23.11.2010, Rs. C-145/09 - Tsakouridis).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Im Urteil Orfanopoulos und Oliveri (Urteil vom 29.04.2004, Rs. C-482/01 u. 493/01, Rn. 66-68) hat er dies 2004 nochmals ausführlicher dargelegt:.
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Mit Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 - (BVerwGE 130, 20) hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28.08.2007 - nach der Geltung für Unionsbürger und sodann für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige - nunmehr bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist, was insoweit zu einer Rechtsvereinheitlichung in dem durch EGMR- und EuGH-Rechtsprechung geprägten Europäischen Rechtsraum geführt hat.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Mit Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 29.02 - (BVerwGE 121, 315, Rn. 17) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze des unionsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige erstreckt, d.h. deren Ausweisungsschutz in gleicher Weise materiellrechtlich begründet und ausgestaltet wie für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger:.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11
    Maßgebend ist, ob der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über "starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte" zum Aufnahmestaat verfügt (vgl. die im Senatsurteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - <DVBl 2011, 370> referierte EGMR-Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

  • EGMR, 06.12.2007 - 69735/01

    D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Denn das Bundesverwaltungsgericht ist für die bisherige Rechtslage davon ausgegangen, dass mit der (richterrechtlichen) Bildung von spezifischen Begrenzungen, soweit sie in der Rechtsprechung statuiert wurden, übergangen werde, dass die Generalprävention in den zwingenden Ausweisungsgründen angelegt sei und zudem dem gesetzgeberischen Willen entsprochen habe (vgl. einerseits BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29-48 Rn. 20 und andererseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 -, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen, Urteile vom 10.05.2011 - 1 A 306/10 -, juris Rn. 87 ff., m.w.N. und vom 06.11.2007 - 1 A 82/07 -, juris Rn. 56, jew. unter Berufung auf die Unzulässigkeit generalpräventiver Ausweisungen in Fällen von hier verwurzelten oder in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen lebenden Ausländern).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Die generalpräventive Ausweisung eines hier geborenen und aufgewachsenen Ausländers der zweiten Generation nach § 53 AufenthG kann auch nach dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon am 01.12.2009 mit Art. 8 EMRK in Einklang stehen, wenn eine ganz besonders schwerwiegende Straftat begangen worden ist, die in erheblichem Maße die Interessen des Staates oder der Gesellschaft gefährdet (Fortführung der Senatsrechtsprechung in Anknüpfung an das Urteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 -); hier bejaht für schwerwiegende bandenmäßige Betäubungsmittelkriminalität.

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 18.03.2011 (11 S 2/11 - juris) entschieden, dass seit Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon am 01.12.2009 eine Ausweisung bei in Deutschland nachhaltig "verwurzelten" Ausländern in der Regel nicht mehr tragend generalpräventiv begründet werden kann.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte steht der Generalprävention als Ausweisungszweck zwar grundsätzlich kritisch gegenüber (Senatsurteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 - juris Rn. 28), hat deren Zulässigkeit aber bisher nicht ausdrücklich verneint, sondern dies vielmehr als einen Aspekt der Einzelfallprüfung behandelt (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 06.12.2007 - Nr. 69735/01 - InfAuslR 2008, 111 und vom 28.06.2007 - Nr. 31753/02 - InfAuslR 2007, 325; näher Hoppe, Neuere Tendenzen in der Rechtsprechung zur Aufenthaltsbeendigung - gibt es eine gemeinsame Linie in den Entscheidungen von EGMR, EuGH und BVerfG?, ZAR 2008, 251, 253 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Der Senat kann daher offen lassen, ob die Ausweisung auch allein durch generalpräventive Erwägungen getragen wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 - juris).
  • VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 1 K 11.721

    Generalpräventiv begründete Ausweisung nach Verurteilung

    Aus diesen Grundsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht abgeleitet, dass die Ausweisung von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nur noch auf spezialpräventive Gründe gestützt werden kann, eine Ausweisung zum Zweck der Generalprävention ist in diesen Fällen ausgeschlossen (vgl. zusammenfassend zu dieser Rechtssprechungslinie: VGH Baden-Württemberg vom 18.3.2011 Az. 11 S 2/11, InfAuslR 2011, S. 293 ff. = RdNrn. 28 ff., mit umfangr. Nachweisen zur Rechtsprechung der genannten Gerichte).

    Mit dem VGH Baden-Württemberg ist die Kammer unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung der Auffassung, dass damit auch "bezüglich der in Deutschland nachhaltig "verwurzelten" Ausländer" eine generalpräventiv begründete Ausweisung "ihre Berechtigung grundsätzlich verloren" hat (VGH Baden-Württemberg vom 18.3.2011 a.a.O, S. 296 = RdNr. 49).

  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an

    Die Ausweisung eines in Deutschland nachhaltig verwurzelten Ausländers könne nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (v. 18.3.2011 - 11 S 2/11) entgegen der Auffassung des Erstgerichts wegen Art. 8 EMRK regelmäßig auch nicht mehr tragend generalpräventiv begründet werden.

    Der unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. März 2011 (11 S 2/11) auf die Zulässigkeit generalpräventiver Erwägungen bei seiner Ausweisung bezogene Einwand des Klägers greift hier aus zwei Gründen nicht durch.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

    Da die Ausweisung des Klägers nach § 53 AufenthG mithin schon allein aufgrund spezialpräventiver Gründe als verhältnismäßig anzusehen ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob sie auch selbstständig tragend generalpräventiv begründet werden könnte (vgl. dazu Senatsurteile vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 -AuAS 2011, 136, vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 - a.a.O., und vom 14.09.2011 - 11 S 2811/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    Dabei kommt es hier nicht auf die Frage an, ob eine Ausweisung von in Deutschland "nachhaltig verwurzelten" Ausländern noch (allein) tragend generalpräventiv begründet werden kann (einschränkend Senatsurteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 - InfAuslR 2011, 293; a.A. im Revisionsverfahren bezüglich dieses Urteils: BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - InfAuslR 2012, 255).
  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 11.656

    Ausweisung aufgrund Jugendstrafen (zuletzt Jugendstrafe von drei Jahren wegen

    Nach der neueren Rechtsprechung kann eine Ausweisung bei Ausländern, die in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK fallen, in der Regel nicht mehr tragend generalpräventiv begründet werden (vgl. VGH BW, U.v. 23.10.2012 - 11 S 1470/11 - InfAuslR 2013, 146 - und U.v. 18.3.2011 - 11 S 2/11 - InfAuslR 2011, 293).
  • VG Düsseldorf, 20.07.2012 - 8 L 1005/12

    Ausweisung Wiederholungsgefahr schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit

    vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2011 - 11 S 189/11 - Urteil vom 18. März 2011 - 11 S 2/11 - jeweils juris.
  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 10 ZB 11.1489

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; besonderer Ausweisungsschutz;

    Dass sich auch aus den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Entscheidung vom 18. März 2011 (Az. 11 S 2/11) angeführten Umständen für den Kläger als von den Privilegierungen des Unionsrechts nicht erfassten Ausländer ein solcher Schutz nicht herleiten lässt, hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich entschieden (vgl. die bereits oben zitierte Pressemitteilung Nr. 14/2012 im Verfahren 1 C 7.11).
  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 1 K 11.1064

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; Ausnahmefall wegen

  • VG Karlsruhe, 14.10.2011 - 5 K 2504/11

    Anspruch auf Passherausgabe für ausgewiesenen Ausländer zwecks Ausreise wegen

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